00:23 Die Ausrüstung für die Ausrüstung ist in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 zu erstellen.
00:21 Bei der Verwendung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verfahren ist die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Verfahren anzuwenden.