Auf der Grundlage der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegten Daten kann der Hersteller von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie sich befinden, in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegten Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegten Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) N
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Auf der Grundlage der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegten Daten kann der Hersteller von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie sich befinden, in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegten Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 festgelegten Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat als dem in Anhang I der Verordnung (EG) N